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Arbeitszeit
Die tarifliche Arbeitszeit unterscheidet sich geographisch nach Tarifgebiet Ost und West sowie hierarchisch nach Bund, Ländern und Kommunen.

Beschäftigte des Bundes arbeiten generell 39 Wochenstunden. Beschäftigte der Länder im Tarifgebiet Ost arbeiten 40 Wochenstunden. Im Tarifgebiet West ist die Regelung differenzierter.

Beschäftigte der Kommunen arbeiten im Tarifgebiet Ost 40 Wochenstunden, im Tarifgebiet West 38,5 Stunden, wobei die landesbezirklichen Tarifvertragsparteien sich auf bis zu 40 Stunden Wochenarbeitszeit einigen können.

Zur Übersicht der Arbeitszeitregelungen

Autor: Ruben Heim/Claudia Kester




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