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Unsere Empfehlungen für Auszubildende, Beamtenanwärter/innen, Referendare/innen und Lehramtsanwärter/innen:
#__Exklusives Bezügekonto bei der Beamtenbank (BBBank) für den öffentlichen Dienst mit einmaligen Mehrwerten
#__Vorsorge und Schutz durch die Debeka bei Gesundheit und im Alter, z.B. besonders günstige Beihilfetarife






Regelungen für Beamtenanwärter unter 18 Jahren
Auch Beamtenanwärter fallen unter das Jugendarbeitsschutzgesetz, wenn Sioe das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Prinzipiell dürfen Jugendliche nur acht Stunden am Tag (= 40 Wochenstunden) in der Zeit zwischen 6 und 20 Uhr arbeiten. Überstunden und Mehrarbeit sind verboten. Nur in Ausnahmefällen, wenn es dem Ausbildungszweck dient oder Notfälle einen kurzfristigen Einsatz nötig machen, wird diese Regelung außer Kraft gesetzt. Die entstandene zeitliche Mehrarbeit soll vom Arbeitgeber kompensiert werden. Dies gilt auch für Sonn- und Feiertage, die grundsätzlich für jugendliche Auszubildende arbeitsfrei sind.

Eine Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin belegt die negativen Auswirkungen, wo diese Regelungen durchbrochen werden: Die betroffenen Auszubildenden leiden unter Schlaf- und Gesundheitsproblemen.

Während erwachsene Auszubildende bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden Anspruch auf 30 Minuten Pause haben, haben jugendliche Auszubildende diesen Anspruch schon nach mehr als viereinhalb Stunden und nach über sechs Stunden Arbeit sogar insgesamt eine Stunde Pause.

Weiterführende Informationen:
- Zur aktuellen Fassung des Jugendarbeitsschutzgesetzes
- Ergebnisse einer Untersuchung zu den Auswirkungen der Arbeit von Jugendlichen am Abend und in den Nachtstunden

Autor: Ruben Heim/Claudia Kester




Empfehlungen für Beamtenanwärter, Referendare und Lehramtsanwärter:
#__Kostenfreies Konto bei der Beamtenbank (BBBank)
#__Vorsorge und Schutz durch die Debeka bei Gesundheit und im Alter, z.B. besonders günstige Beihilfetarife