Aktuelle Info
Weitere Infos
Unsere Empfehlungen für Auszubildende, Beamtenanwärter/innen, Referendare/innen und Lehramtsanwärter/innen:
#__Exklusives Bezügekonto bei der Beamtenbank (BBBank) für den öffentlichen Dienst mit einmaligen Mehrwerten
#__Vorsorge und Schutz durch die Debeka bei Gesundheit und im Alter, z.B. besonders günstige Beihilfetarife
|
|
Die Berufsschule
Die Berufsschule bzw. Berufsakademie ist neben der ausbildenden Behörde das zweite Standbein des Dualen Berufsausbildungssystems in Deutschland. Während die betriebliche/behördliche Ausbildung vor allem praktische Arbeitskenntnisse vermittelt, werden in der Berufsschule/BA neben notwendiger Allgemeinbildung und handlungsorientierten, praxisbezogenen Übungen überwiegend theoretische Grundlagen und Fachwissen vermittelt.
Der Besuch der Berufsschule ist Pflicht und zugleich ein Anrecht, da der Arbeitgeber dafür von der betrieblichen/behördlichen Ausbildung freistellen muss. Üblicherweise wird an ein bis zwei Wochentagen bis zu acht Stunden unterrichtet; oftmals wird der Unterricht auch zu mehrwöchigen Blöcken zusammengefasst.
Im Zuge der Freistellung zum Unterricht muss der ausbildende Betrieb bzw. die ausbildende Behörde die in der Berufsschule verbrachte Zeit auf die Ausbildungszeit anrechnen. Auszubildende haben altersunabhängig folgende Rechte hinsichtlich der Freistellung für die Berufsschule:
Wenn der Unterricht vor neun Uhr beginnt, dürfen Sie vorher nicht im Ausbildungsbetrieb arbeiten.
Wenn der Unterricht inklusive Pausen mindestens fünf Stunden umfasst hat, müssen sie anschließend nicht mehr im Betrieb arbeiten. Dies gilt einmal die Woche. Ansonsten muss nur die Zeit gearbeitet werden, deren Differenz nach Abzug der Schulzeit von der betrieblichen Arbeitszeit verbleibt. Der Auszubildende muss also keine Zeit nacharbeiten.
Weitere Informationen hierzu unter: www.planet-beruf.de/Selbstcheck www.gesetze-im-internet.de www.lexetius.com Beispiel für die Anrechnung der Arbeitszeit für Auszubildende von der IHK als PDF www.jugend.verdi.de/interessenvertretung www.lumrix.de/gesetze
Autor: Ruben Heim/Claudia Kester
Empfehlungen für Beamtenanwärter, Referendare und Lehramtsanwärter: #__Kostenfreies Konto bei der Beamtenbank (BBBank) #__Vorsorge und Schutz durch die Debeka bei Gesundheit und im Alter, z.B. besonders günstige Beihilfetarife
|
|