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Gesetzliche Unfallversicherung für Auszubildende

Auszubildende sind wie Arbeitnehmer und Beamte im öffentlichen Dienst in der gesetzlichen Unfallversicherung zwangsversichert. Offensichtlich haftet diese für Unfälle während der Arbeit am Arbeitsort. Ebenfalls versichert ist der Wegeunfall auf dem Weg von oder zur Arbeit. Selbst für die Pausenzeit und den Betriebsausflug gilt der Versicherungsschutz. Während des Betriebsausflugs und des Hin- und Rückwegs gilt derselbe Versicherungsschutz wie für die Arbeitszeit und den Hin- und Rückweg. Wer sich in seiner Pause mit Nahrungsmitteln versorgen will und auf dem Weg zum Ort des Einkaufs verunglückt, genießt ebenfalls den Rechtsschutz der Unfallversicherung, wie ein brandaktuelles Urteil des Sozialgerichts Frankfurt feststellt. Der Versicherungsschutz besteht jedoch nur für den direkten Weg.

Weitere Informationen zum Thema gesetzliche Unfallversicherung für Auszubildende unter:
www.dguv.de
www.haufe.de/arbeitsschutz
www.sozialgerichtsbarkeit.de
www.gesetze-im-internet.de

Autor: Ruben Heim/Claudia Kester




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