Gesetzliche Unfallversicherung als Teil der Sozialversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Teil der Sozialversicherung mit der Aufgabe, Arbeitsunfälle und berufsbedingte Erkrankungen zu verhüten, Leistungen bei Arbeitsunfall und Berufskrankheit zu gewähren. Sie wird durch Beiträge der Unternehmer, für bestimmte Bereiche von Bund, Land und den Gemeinden finanziert und gliedert sich in die gewerblichen, die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften, die See-Unfallversicherung und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf den Hin- und Rückweg. Unternehmer, die nicht kraft Gesetzes oder Satzung pflichtversichert sind, können der Unfallversicherung unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig beitreten.
Im Wesentlichen werden folgende Leistungen gewährt: - Maßnahmen zur Verhütung (Unfallverhütung) und zur - Ersten Hilfe bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, - Heilbehandlung, - Berufsförderung und andere Leistungen zur Erhaltung, - Besserung und Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit einschließlich wirtschaftlicher Hilfen (Verletztengeld, Übergangsgeld, Pflegegeld, Kleiderverschleiß, Reise- und Transportkosten), - Verletztenrente, - Leistungen an Hinterbliebene, - Sterbegeld (Bestattungskosten), - Abfindung von Renten, - Haushaltshilfe, - Betriebshilfe für Landwirte.
Weitere Informationen zur gesetzlichen Unfallversicherung unter: www.dguv.de www.gesetze-im-internet.de www.rechtspraxis.de
Autor: Ruben Heim/Claudia Kester
Empfehlungen für Beamtenanwärter, Referendare und Lehramtsanwärter: #__Kostenfreies Konto bei der Beamtenbank (BBBank) #__Vorsorge und Schutz durch die Debeka bei Gesundheit und im Alter, z.B. besonders günstige Beihilfetarife
|