Aktueller Tipp
Weitere Tipps
Unsere Empfehlungen für Auszubildende, Beamtenanwärter/innen, Referendare/innen und Lehramtsanwärter/innen:
#__Exklusives Bezügekonto bei der Beamtenbank (BBBank) für den öffentlichen Dienst mit einmaligen Mehrwerten
#__Vorsorge und Schutz durch die Debeka bei Gesundheit und im Alter, z.B. besonders günstige Beihilfetarife
|
|
BerufsStart im öffentlichen Dienst: Freiwilliger Wehrdienst - Chance statt Pflicht...
Die Wehrpflicht wurde zum 1. Juli 2011 ausgesetzt. Sie bleibt aber weiter im Grundgesetz verankert. Stattdessen wird ein freiwilliger Wehrdienst für Frauen und Männer eingeführt. Das hat der Deutsche Bundestag beschlossen.
Die allgemeine Wehrpflicht stellt einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte dar. Deshalb ist es notwendig, regelmäßig ihre weitere Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit zu überprüfen. Als Ergebnis dieser Überprüfung hat der Gesetzgeber die gesetzliche Verpflichtung zur Wehrdienstleistung ausgesetzt und die Bundeswehr neu ausgerichtet. Die große Mehrheit der Abgeordneten sah in der dauerhaft veränderten sicherheits- und verteidigungspolitischen Lage keine Rechtfertigung mehr für einen Grundrechtseingriff, wie ihn ein gesetzlicher Pflichtdienst darstellt. Das gilt jedoch nicht, wenn nach dem Grundgesetz der Spannungs- und Verteidigungsfall festgestellt wird. "Die Entscheidung der Aussetzung des Wehrdienstes ist richtig, bekräftigte Bundesverteidigungsminister Thomas de Maizière. Eine Wehrpflichtarmee ließe sich sicherheitspolitisch nicht mehr begründen, eine umfassende Wehrgerechtigkeit sei nicht mehr gegeben, so der Minister.
Freiwillig zum Bund
Mit der Aussetzung der Wehrpflicht wird der freiwillige Wehrdienst fortentwickelt. Er steht künftig auch Frauen offen. Jungen Menschen eröffnet sich damit die Möglichkeit, staatsbürgerliche Verantwortung zu übernehmen und für ihr Land einzustehen. Sie können sich ein persönliches Bild von der Bundeswehr machen, ohne sich als Soldat auf Zeit verpflichten zu müssen. Geplant ist ein sechsmonatiger freiwilliger Grundwehrdient als Probezeit. Daran kann sich ein freiwilliger zusätzlicher Wehrdienst anschließen, der bis zu 17 Monaten dauern kann. Der freiwillige Wehrdienst stärkt den Austausch zwischen Gesellschaft und Streitkräften.
Der Freiwillige Wehrdienst stellt die Bundeswehr aber vor neue Herausforderungen. Sie muss zukünftig als Arbeitgeber noch mehr um junge Menschen werben. Dabei tritt sie mit anderen Anbietern wie zum Beispiel der Wirtschaft in den Wettbewerb. Die Bundeswehr wird bei der Nachwuchskräftewerbung künftig noch mehr für diese attraktiven Ausbildungsangebote werben.
Auszug aus dem Ratgeber "BerufsStart im öffentlichen Dienst", den der Deutsche Beamtenwirtschaftsring e.V. (DBW) in Kooperation mit der Debeka herausgeben hat.
|
|