Aktueller Tipp
Weitere Tipps
Unsere Empfehlungen für Auszubildende, Beamtenanwärter/innen, Referendare/innen und Lehramtsanwärter/innen:
#__Exklusives Bezügekonto bei der Beamtenbank (BBBank) für den öffentlichen Dienst mit einmaligen Mehrwerten
#__Vorsorge und Schutz durch die Debeka bei Gesundheit und im Alter, z.B. besonders günstige Beihilfetarife
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BerufsStart im öffentlichen Dienst: Wohnen...
Eine eigene Wohnung zu finanzieren, ist für Auszubildende nicht so einfach.
Die Chance auf eine bezahlbare eigene Wohnung steigt mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS). Ein WBS berechtigt zum Wohnen in öffentlich subventionierten Wohnungen. Den WBS bekommst du bei den Wohnungsämtern der Gemeinden. Weil die Lage auf dem Wohnungsmarkt nicht in allen Gemeinden gleich ist, gelten oft unterschiedliche Voraussetzungen für den Erhalt eines WBS.
Sparen können Auszubildende auch bei den Telefongebühren. Abhängig von der Höhe der Miete und des Nettoeinkommens bekommen Auszubildende Telefongebühren zum Teil erlassen. Der Antrag muss beim Sozialamt gestellt werden.
Wer wenig verdient, kann sich auch von den Radio- und TV-Gebühren befreien lassen. Es gelten die gleichen Bedingungen wie für die Ermäßigung der Telefongebühren. Informationen sind beim Sozialamt erhältlich.
TIPP
Wohngeld
Wer nicht mehr zu Hause wohnt, kann Wohngeld beantragen. Voraussetzung ist ein niedriges Einkommen. Wer Berufsausbildungsbeihilfe erhält, kann zusätzlich kein Wohngeld beantragen.
Der Antrag muss sofort gestellt werden, denn das Geld gibt es nicht rückwirkend. Informationen und Anträge gibt es bei den Wohngeldstellen der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltungen.
Wohnriester
Der Erwerb oder Bau einer selbstgenutzten Wohnimmobilie wird im Rahmen der privaten Altersvorsorge gefördert. Bundestag und Bundesrat haben die Eigenheimrente auf den Weg gebracht. Das neue Eigenheimrentengesetz, besser bekannt als "Wohn-Riester", ist beschlossen und tritt rückwirkend zum 1. 1. 2008 in Kraft. Durch die Ausweitung der sogenannten Riesterförderung wird die selbstgenutzte Wohnimmobilie ein Teil der Altersvorsorge. Damit sind künftig auch "die eigenen vier Wände eine Säule der Altersvorsorge",
TIPP
Die Vorteile bei Wohn-Riester auf einen Blick
- Bausparen und Wohneigentum finden als Form der Altersvorsorge volle Anerkennung - Wohneigentum wird nach Wegfall der Eigenheimzulage jetzt wieder staatlich gefördert - Die selbstgenutzte Immobilie ist die einzige Altersvorsorge, die man schon heute genießen kann - Die Immobilie ist inflationssicher und damit wertbeständig - Mietfreies Wohnen im Alter bessert die eigene Rentenkasse auf - Das Eigenheim (Rente aus Stein) ist vererbbar - Erträge aus einem Wohnriesterbausparvertrag unterliegen nicht der Abgeltungsteuer.
denn wer keine Miete mehr zahlen muss, braucht im Alter auch weniger Geld für den Lebensunterhalt.
Auch die Entschuldung einer Wohnung oder eines Hauses bei Rentenbeginn sowie der Erwerb von Anteilen an Wohngenossenschaften wird belohnt. Damit gehören Bauspar- und Darlehensverträge künftig zu den staatlich geförderten Produkten.
TIPP
Was ist die Riesterförderung?
Mit der Förderung eines Riestervertrages hilft der Staat eine zusätzliche private Altersvorsorge aufzubauen. Damit können sich die Bürger ein zweites Standbein für die Zeit nach der Erwerbstätigkeit aufbauen. Der Staat gibt zu den eigenen Einzahlungen in ein Vorsorgeprodukt jährlich eine Förderung als Zulage dazu. Die Zulage gibt es für den ledigen Kunden mit 154 Euro pro Jahr bzw. bei Verheirateten 308 Euro sowie für Kinder mit Geburtsdatum bis 2008 185 Euro bzw. für Kinder ab 2008 300 Euro. D.h. in einem Beispiel für ein Ehepaar mit zwei Kindern (Geburtsdatum 2003 und 2008) gewährt der Staat jedes Jahr 793 Euro!
Zusätzlich gibt es für Berufseinsteiger bis zum 25. Lebensjahr einen einmaligen Bonus von 200 Euro, wenn sie mit der Riesterförderung fürs Alter vorsorgen.
Mehr Informationen unter www.debeka.de.
Auszug aus dem Ratgeber "BerufsStart im öffentlichen Dienst", den der Deutsche Beamtenwirtschaftsring e.V. (DBW) in Kooperation mit der Debeka herausgeben hat.
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