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BerufsStart im öffentlichen Dienst: Zivildienst wurde durch Bundesfreiwilligendienst ersetzt...
Der Gesetzgeber hat zum 1.7.2011 die Einführung des Bundesfreiwilligendienstes beschlossen. Die Aussetzung der Wehrpflicht führte auch zur Aussetzung des Zivildienstes. Der bisherige Zivildienst wird ersetzt. Mit entsprechenden Werbemaßnahmen will die Bundesregierung künftig jährlich rund 35.000 Bürgerinnen und Bürger für den neuen Bundesfreiwilligendienst gewinnen.
Der Bundesfreiwilligendienst ist im Juli 2011 an den Start gegangen und dauert zwischen sechs und 24 Monaten. Anders als der Zivildienst soll er Männern und Frauen jeden Alters offen stehen. Der Freiwilligendienst ist grundsätzlich in Vollzeit zu leisten. Sofern die Freiwilligen aber älter als 27 Jahre sind, ist auch Teilzeit von mindestens 20 Wochenstunden möglich. Der neue Dienst ergänzt die bisherigen Freiwilligendienste wie das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und Freiwilligen Ökologische Jahr (FÖJ). Beide liegen in der Zuständigkeit der Länder. Neben traditionellen Bereichen wie Pflege oder Behindertenbetreuung soll der neue Dienst auch in weiteren Einsatzfeldern wie Sport, Bildung, Integration oder Kultur möglich sein.
Höhere Bundesförderung für Jugendfreiwilligendienste
Um eine Konkurrenz zu den bestehenden Jugendfreiwilligendiensten zu vermeiden, wurde auch die Bundesförderung der bestehenden Jugendfreiwilligendienste ausgebaut. Jeder FSJ- und FÖJ-Platz wird mit 200 Euro im Monat (statt wie bisher 72 Euro) gefördert. Das Freiwillige Soziale Jahr und das Freiwillige Ökologische Jahr sind Freiwilligendienste für Jugendliche und junge Erwachsene bis 27. In der Regel dauert er ein Jahr. Das FSJ - und seine Vorläufer - gibt es seit mehr als 50 Jahren. Zahlreiche Einsatzfelder sind möglich, der Schwerpunkt liegt allerdings im Bereich der Pflege und Betreuung. Das FSJ dauert in der Regel ein Jahr. Beim FÖJ liegt der Einsatzbereich bei Umwelt und Natur. Auch hier gibt es zahlreiche Einsatzmöglichkeiten vom Umweltschutz über Landschafts- und Forstpflege bis hin zur Tierpflege.
Der Bundesfreiwilligendienst soll dem Gesetz zufolge ebenso wie der Zivildienst nicht zu Lasten von regulären Arbeitsplätzen gehen, sondern allein unterstützende Tätigkeiten beinhalten. Dies soll das Bundesamt für den Zivildienst bei jedem einzelnen Platz überprüfen.
Auszug aus dem Ratgeber "BerufsStart im öffentlichen Dienst", den der Deutsche Beamtenwirtschaftsring e.V. (DBW) in Kooperation mit der Debeka herausgeben hat.
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