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Unsere Empfehlungen für Auszubildende, Beamtenanwärter/innen, Referendare/innen und Lehramtsanwärter/innen:
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Berufseinstieg: Der öffentliche Dienst im Überblick


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Der öffentliche Dienst ist der größte Arbeitgeber

Rund 5 Mio. arbeiten bei Bund, Ländern und Kommunen
Der öffentliche Dienst ist der größte Arbeitgeber in Deutschland. Kein Wunder, immerhin arbeiten bei den Verwaltungsbehörden in Bund, Ländern und Gemeinden mehr als 4,617 Mio. Menschen. Davon stehen 1,702 Mio. in einem Beamtenverhältnis und ca. 2,735 Mio. sind im Tarifbereich beschäftigt. Hinzu kommen noch 179.500 Berufs- oder Zeitsoldaten.

Um einen Ausbildungsplatz im öffentlichen Dienst bewerben sich überproportional viele junge Menschen. In unsicheren Zeiten sind „sichere“ Jobs besonders begehrt. Sie haben sich im Auswahlverfahren bewährt und eine Einstellungszusage erhalten.

Der Zugang zum öffentlichen Dienst ist im Grundgesetz geregelt. Daraus abgeleitet werden die Kriterien für eine Einstellung. Für die Einstellungszusage als Tarifbeschäftigter oder Beamter zählen
- Eignung,
- Befähigung
- und die fachliche Leistung.

Der im Verfassungsrecht verankerte Leistungsgrundsatz gilt sowohl für Arbeitnehmer als auch für Beamte. Während es bei Arbeitnehmerpositionen auf die funktionsspezifische Qualifikation ankommt, gilt für den Einstieg als Beamter die laufbahnspezifische Qualifikation als entscheidende Zugangsvoraussetzung.

Der öffentliche Dienst ist gut – braucht aber ein besseres Image
Man kennt sie und jeder lacht darüber, gemeint sind die Beamtenwitze. Dahinter verbergen sich schon gar nicht konkrete Erfahrungen, die Bürgerinnen und Bürger mit dem öffentlichen Dienst machen. Die Öffentlichkeit ist bei der Beurteilung über die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes nicht immer fair. Zeigen sich Kunden beispielsweise bei der Wartezeit am Bankschalter geduldig, „geigt“ man dem Sachbearbeiter im Finanzamt schon mal die Meinung, wenn man fünf Minuten warten muss.

In der Tat verbinden 61 Prozent der Bürger mit dem Begriff „Beamter“ negative Assoziationen, so das Ergebnis einer Forsa-Studie aus dem Jahr 2007. Seit Jahren haben viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst unter verbreiteten Vorurteilen wie mangelnde Leistungsfähigkeit und vermeintliche Privilegien zu leiden. Für die Gewerkschaften ist es daher höchste Zeit, diesen Negativklischees mit Tatsachen zu begegnen.

Einige öffentliche Arbeitgeber haben diese Forderungen aufgegriffen und möchten das Image des öffentlichen Dienstes verbessern. So hat beispielsweise Bayern gemeinsam mit den bayerischen Gewerkschaften den Startschuss für eine „Imagekampagne“ gegeben. „Wir wollen das Image von Verwaltung und Öffentlichem Dienst in Bayern bei den Bürgerinnen und Bürgern und bei der Wirtschaft fördern und gleichzeitig unseren Bediensteten Anerkennung für ihre Einsatzbereitschaft und ihre gute Arbeit aussprechen“, sagte der damalige Ministerpräsident Günther Beckstein.

Die Imagekampagne vom Freistaat zielt in zwei Richtungen, nämlich auf Wirkung nach außen und auch nach innen. Es soll die Öffentlichkeit gezielt angesprochen und auf die Leistungen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst aufmerksam gemacht werden. Hierzu hat die Staatsregierung eine Informationsbroschüre aufgelegt, die man unter www.bayern.de herunterladen kann. Einige ausgewählte Mitarbeiter des Freistaates Bayern aus den verschiedensten Bereichen, darunter eine Lehrerin, ein Polizist, ein Straßenwärter und eine Krankenschwester, dienen mit authentischen Bildern und Statements als „Testimonials“ für die wichtige Arbeit des öffentlichen Dienstes in Bayern. Flankiert wird die Imagebroschüre von Plakaten, Anzeigen und Beiträgen in Zeitschriften, die die Staatsregierung selbst herausgibt, wie die Eltern- und Lehrerzeitschrift des Kultusministeriums.

Die zweite Säule der Imagekampagne besteht aus gezielten Behördenbesuchen der Kabinettsmitglieder, um den unmittelbaren Kontakt mit den Mitarbeitern vor Ort zu intensivieren und ihnen den Rücken zu stärken. Auch der Ministerpräsident nimmt sich Zeit um Behörden persönlich zu besuchen und für Gespräche mit den Beschäftigten zu nutzen. Die bayerische Landesregierung sieht es als ein besonderes Anliegen, sich auch vor Ort ein Bild von der Service- und Leistungsorientierung der landeseigenen Verwaltung zu machen. Der Beamtenexperte für den öffentlichen Dienst, Dipl. Verw. Uwe Tillmann sieht die Notwendigkeit für ein besseres Image des öffentlichen Dienstes auch vor dem Hintergrund einer massiven „Überalterung des Personals“. Schließlich scheidet in den nächsten zehn Jahren fast jeder vierte Beamte wegen Erreichen der Altersgrenze aus dem aktiven Dienst aus. Da sich in der gleichen Zeit die Zahl der Schulabgänger deutlich verknappen werde, brauche der öffentliche Dienst geradezu ein besseres Image im Wettbewerb um den besten Nachwuchs, so Tillmann.

Von Beamten wird Verfassungstreue gefordert
Die bei der Einstellung von Beamten zu beachtenden Zugangsvoraussetzungen sind für alle Bereiche der Verwaltung im Wesentlichen einheitlich geregelt. Es müssen neben den allgemeinen Zugangsbedingungen wie Verfassungstreue und persönliche Integrität die Ausbildungsvoraussetzungen für die einzelnen Laufbahnen und Fachrichtungen erfüllt sein.

Für Auszubildende gibt es kein Laufbahnrecht
Das Recht der Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes kennt kein Laufbahnsystem und in der Regel – abgesehen von berufsbezogenen Bildungsabschlüssen – keine formalen Zugangsvoraussetzungen. Bewerberinnen und Bewerber werden allein aufgrund ihrer individuellen Kenntnisse und Fähigkeiten eingestellt. Entscheidend ist die Eignung für den konkreten Arbeitsplatz.

Stellenausschreibung ist erforderlich
Die Einstellung in den öffentlichen Dienst setzt überdies in der Regel voraus, dass eine Stellenausschreibung erfolgt ist, damit das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern gewährleistet ist. Die geeigneten Kandidaten für die ausgeschriebene Stelle werden durch Auswahlverfahren ermittelt. Allerdings kennt der deutsche öffentliche Dienst keine zentralen Auswahlwettbewerbe. Die Auswahlverfahren werden von jeder Dienstbehörde in eigener Verantwortung und Zuständigkeit durchgeführt. Obwohl es keine allgemein verbindliche Regeln für die Form des Auswahlverfahrens gibt, nutzen die Verwaltungsbehörden heute auch Einstellungstests wie sie in der privaten Wirtschaft gang und gäbe sind.

Ohne freie Stelle gibt es keine Einstellung
Die Einstellung in den öffentlichen Dienst setzt grundsätzlich eine offene Stelle voraus; den Parlamenten von Bund, Ländern und Kommunen ist es im Rahmen ihrer Haushaltskompetenz vorbehalten, über die Stellenausstattung des öffentlichen Dienstes zu entscheiden. Das Haushaltsrecht bestimmt, dass das Personal nicht nur nach den verfügbaren Haushaltsmitteln, sondern nach Stellen zu bewirtschaften ist. Für jeden Einzelnen muss eine Stelle grundsätzlich zuvor vom Haushaltsgesetzgeber bewilligt worden sein, auf der diese Person „geführt“ werden kann.

Das sehr spezifische haushaltsmäßige Verfahren im Personalbereich ist aus den Besonderheiten des Beamtenstatus entstanden. Die grundsätzliche Unkündbarkeit und die Fürsorgepflicht des Dienstherrn bis hin zur Beamtenversorgung begründen jahrzehntelange Zahlungsverpflichtungen an den Beamten bzw. seine Familie. Mit der Einstellung sind daher erhebliche finanzielle Auswirkungen verbunden.

Auch Bürger aus EU-Mitgliedstaaten können eingestellt werden
Auch Bewerberinnen/Bewerber aus anderen EU-Mitgliedstaaten können im deutschen öffentlichen Dienst eingestellt werden. Allerdings müssen sie die gleichen Bedingungen erfüllen, die auch von deutschen Bewerbern erfordert werden. Lediglich Positionen im Kernbereich des staatlichen Handelns sind deutschen Staatsangehörigen vorbehalten.

Gleichstellung und Gender Mainstreaming im öffentlichen Dienst
Gleichstellungsbeauftragte, auch „Frauenbeauftragte“ genannt, sind wichtige Ansprechpartnerinnen im öffentlichen Dienst. Sie beraten insbesondere Frauen und wahren deren Interessen gegenüber der Behördenleitung, beispielsweise wenn es um eine Einstellung oder eine Beförderung geht. Gleichstellungsbeauftragte werden nicht ernannt, sondern von den weiblichen Kolleginnen gewählt.

In Spitzenpositionen ist die Gleichstellung von Frauen und Männern noch nicht verwirklicht
Wir leben zwar im 21. Jahrhundert, jedoch sind die Vorstellungen von Berufsbildern beziehungsweise die Besetzung bestimmter Positionen leider immer noch geradezu mittelalterlich. Bestimmte Berufsfelder werden bis heute als so genannte „Männerdomäne“ bezeichnet, dass Frauen versuchen, hier ihre Position zu finden ist selten und wenn, werden ihnen häufig „Steine in den Weg“ gelegt. Gerade in Führungspositionen ist immer wieder erkennbar, dass die Zahl der Männer überwiegt.


Damit Frauen im öffentlichen Dienst auch in den Berufsfeldern erfolgreich tätig werden können, denen bisher nahezu ausschließlich Männern vorbehalten war, verfolgen die Gleichstellungsgesetze das Ziel, den Anteil von Frauen in all jenen Bereichen zu erhöhen, in denen sie unterrepräsentiert sind. Hierzu gehören auch Frauenförderpläne, in denen für Einstellungen, beruflichen Aufstieg und Fortbildung Ziele vorgegeben werden. Zusätzlich gibt es auch Quotenregelungen für die Vergabe von Ausbildungsplätzen. Eine Frauenbeauftragte im Unternehmen wacht darüber, dass diese Ziele eingehalten werden. Jede Frau, die beruflich aufsteigen und Karriere machen möchte, kann sich den Frauenförderplan und die Frauenbeauftragte zur Unterstützung heranziehen.

Der Frauenförderplan als Durchsetzungsmittel
Mit dem Frauenförderplan wird das Ziel verfolgt, den Frauen bessere Rahmenbedingungen bei Stellenausschreibungen und Hilfestellungen bei Bewerbungsschreiben zu bieten. Diskriminierungen und Benachteiligungen – wenn auch ungewollt – sollen vermieden und Fort- und Weiterbildungen unterstützt werden.


Die Frauenbeauftragte achtet darauf, dass das Gleichstellungsgesetz oder auch -konzept eingehalten wird. Sie ist gleichzeitig Ansprechpartnerin, wenn es um die Vereinbarkeit zwischen Beruf und Familie geht und sorgt dafür, dass die Wünsche hierzu bei der Einstellung, Beförderung und Weiterbildung berücksichtigt werden. Auch, wenn es um heikle Themen oder Fragen geht, ist die Frauenbeauftragte für die Mitarbeiterinnen da und ganz gleich, um was es geht: sie ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Für Frauen, die im öffentlichen Dienst arbeiten, hat der INFO-SERVICE ein eBook herausgegeben und ein eigenes Internetangebot unter www.frauen-im-oeffentlichen-dienst.de eingerichtet.